Eine Immobilienanzeige brachte die Ermittler auf die Spur: Auf einem inserierten Foto war ein goldgerahmtes Porträt einer Adeligen zu sehen, das über einem moosgrünen Sofa im Wohnzimmer eines Anwesens in Mar del Plata hing, ein Badeort an der argentinischen Küste. Wie sich herausstellte, stammte die Anzeige von der Tochter des hochrangigen SS-Offiziers Friedrich Kadgien, die offenbar ihr Haus verkaufen wollte. Und wie Recherchen des niederländischen Magazins AD ergeben hatten, handelte es sich bei dem Porträt um ein Meisterwerk von Giuseppe Ghislandi aus dem Jahr 1710, das vor rund 85 Jahren von den Nazis aus der Sammlung eines jüdischen Galeristen in Amsterdam gestohlen worden war. Nach tagelanger Fahndung übergab der Anwalt der Familie Kadgien das Bild mit dem Titel „Porträt einer Dame“ 2025 den Behörden.
Der Fund in Argentinien ist kein Einzelfall: Schätzungen gehen von etwa 600.000 Werken aus, die durch das NS-Regime in Europa geraubt wurden. Rund 90 Prozent gelten heute noch als verschollen. Experten vermuten, dass sie in Privatsammlungen versteckt oder unerkannt in Museen hängen, hin und wieder tauchen sie in Auktionshäusern oder Schweizer Banktresoren auf. Wie sehr machen sich Regierungen und Kunsthändler dabei zu Komplizen historischer Verbrechen? Schließlich waren NS-Kunsträuber Profiteure eines Völkermords: „Sie lebten in dieser Welt des Luxus, aber eines gestohlenen Luxus“, sagt US-Historiker Jonathan Petropoulos im ARTE-Dokumentarfilm „Der Plünderer – Das Geschäft mit der Nazi-Raubkunst“. Oft entgingen sie einer ernsthaften Bestrafung, da es damals eine gewisse Müdigkeit gab, was die Strafverfolgung betraf.
Über das sogenannte Art Loss Register, die weltweit größte Datenbank für Raubkunst, und das deutsche Äquivalent Lost Art können rechtmäßige Besitzer und Erben gestohlene Kunstobjekte zurückverlangen. Seit Februar 2025 hat die Bayerische Staatsgemäldesammlung dort etwa mehr als 200 Werke gelistet – wobei ihr vorgeworfen wird, nicht genügend Bilder mit Raubkunst-Verdacht anzugeben. Bayern, das in der Nachkriegszeit zum Zentrum des deutschen Kunsthandels wurde, weil viele NS-Händler sich dort niederließen, steht wegen seiner Rückgabepolitik insgesamt in der Kritik: Nachfahren enteigneter jüdischer Kunstbesitzer verlangen eine schnellere und transparentere Provenienzforschung. Obwohl die Herkunft mancher Kunstwerke seit Jahren bekannt sei, würden sie nicht restituiert. Eines davon ist Pablo Picassos millionenschwere „Madame Soler“ (1903), das der Erbe des jüdischen Bankiers Paul von Mendelssohn-Bartholdy seit mehr als einem Jahrzehnt von der Staatsgemäldesammlung zurückverlangt. Ein anderes: Friedrich von Amerlings „Junges Mädchen mit Strohhut“ aus dem Besitz der ehemaligen Münchner Kunsthandlung Brüder Lion, die 1936 unter den Nazis zwangsweise schließen musste. „Wir haben genug Hinweise und Belege dafür, dass man im Ministerium genau wusste, dass große Probleme mit Raubkunst bestehen“, so Hannes Hartung, Anwalt der Lion-Erben, in einem Beitrag auf BR24.
Eine „bessere Aufarbeitung historischen Unrechts“ erhofft sich auch Kulturstaatsminister Wolfram Weimer; umgesetzt werden soll das seit Dezember 2025 durch ein neues Gremium aus 36 Juristen, Historikern und Kunstwissenschaftlern. Dieses Schiedsgericht löst die vorherige Beratende Kommission ab und soll die Position der Erben jüdischer Kunstsammler stärken. Bislang konnten nur Empfehlungen ausgesprochen werden, fortan sind Entscheidungen rechtsverbindlich. Neu ist auch, dass nur eine Partei die Prüfung eines Kunstwerkes einfordern kann – zuvor mussten sich beide Seiten zur Schlichtung bereiterklären. Jüdische Verbände wünschen sich jedoch für Deutschland ein bindendes Restitutionsgesetz, wie es seit zwei Jahren etwa in Frankreich existiert. Damit würde eine rechtliche Grundlage auch für Kunstwerke aus privatem Besitz geschaffen werden.
Museen mit toxischen Schätzen
Mit der Washingtoner Erklärung verpflichtete sich Deutschland 1998 zwar zur Restitution der Raubkunst. Für Privatsammler gilt aber keine rechtliche Pflicht, sie können betroffene Werke nach einer Verjährungsfrist von 30 Jahren behalten. Dazu stehen Restitutionsforderungen oft in einem übernationalen Kontext – was sie zu einer komplexen Rechtsfrage mit globalen Verflechtungen macht.
Denn der internationale Kunsthandel blühte nach dem Krieg; in den USA explodierte die Museumslandschaft: „Besonders europäische Kunst war sehr gefragt. In diesem schillernden Schwarzmarkt füllten sich die Museen mit toxischen Schätzen“, so Raymond Dowd, US-Fachanwalt für die Rückgabe von Kunst, im Dokumentarfilm. „Niemand wollte etwas über deren Herkunft wissen, jedes größere Museum war darin verwickelt.“ Die Herkunft nachzuweisen, wurde auch immer schwieriger: Rückseiten der Gemälde, auf denen normalerweise ein Etikett mit dem Namen des Eigentümers oder eine Sammlungsnummer steht, wurden oft sauber geschrubbt, Werke auf neue Rahmen gezogen oder Fantasienamen eingetragen. Der puerto-ricanische Autor Héctor Feliciano, der über die Plünderungen der Nazis schreibt, resümiert: „Die Kunstwelt ist nur mit zwei anderen Arten von Märkten vergleichbar, dem Waffenmarkt und dem Drogenmarkt. Alle drei sind internationale Märkte, die überhaupt nicht kontrolliert werden.“







